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erster Vorsitzender und Kassierer vom gemeinnützigen Verein gegen Unrecht und Armut 79713 Bad Säckingen

Der gemeinnützige Verein wurde am 20.9.2009 im Restaurant Zum schwarzen Wal Münsterplatz 30 in 79713 Bad Säckingen gegründet. Die erschienen Personen haben beschlossen diesen Verein zu gründen und zu diesem Zweck die vorliegende Satzung (vom Finanzamt Lörrach bereits geprüft) anerkannt und unterschrieben. Es wurde ein Gründungsprotokoll unterschrieben, und eine Vorstandswahl abgehalten. Gewählt wurden für die Dauer von 3 Jahren als erster Vorsitzender und Kassierer THEO PEUYN als zweiter Vorsitzender un Schriftführer CHRISTIAN SCHIEBEL Dann wurden in einer ersten Mitgliederversammlung die Aufnahmegebühr, Beiträge und Fälligkeiten beschlossen. Es wird eine Aufnahmegebühr  von 10,- € verlangt zur Erstellung von einem Mitgliederausweis mit Paßbild (berechtigt zum kostenlosen Eintritt bei Veranstaltungen) und dessen Versand im Einschreibebrief. Der normale Jahresbeitrag beträgt 30,- € und ist erstmals fällig am Ersten des Folgemonats nach dem Anmeldedatum. Der Jahresbeitrag für Besserverdiener mit einem monatlichen Einkommen ab 3.000 € aufwärts beträgt 60,- € Da alle Aktivitäteh sich auf Bad Säckingen konzentrieren wird als Vereinsitz Bad Säckingen ins Vereinsregister eingetragen. Die Satzung sagt klar und deutlich aus, daß nur teamfähige Mitglieder aufgenommen werden die gemeinschaftsfähig solidarisch handeln. Der Verein gibt sich einen Namens-Zusatz: Unabhängige Opferhilfe für Opfer aus Baden Württemberg. Der Verein hat klare Ziele und ein überzeugendes Konzept. Eines der Ziele ist der Aufbau einer unabhängigen gemeinnützigen Operstiftung mit Sozialfonds der finananzielle Hilfen an Opfer und an Menschen in Not in Baden Württemberg gewähren soll.  Es ist geplant in 79733 Görwihl, Röte 14 eine Geschäftsstelle einzurichten. Öffentlichkeitsarbeit und die Suche nach neuen Mitgliedern, Spendern und Sponsoren sind die wichtigsten Aufgaben des Vorstands. Nach den sehr schlechten Erfahrungen mit uneinsiuchtigen Querulanten Wirrköpfen und Selbstdarstellern im bisherigen Verein gegen Rechtsmißbrauch in Waldshut-Tiengen können Mitgliedsanträge binnen 4 Wochen, auch ohne Begrpündung, vom Vorstand abgelehnt werden. Mitglied werden können Personen über 18 Jahre die ihren WEohnsitz in Deutschland oder in Europa haben und voll geschäftsfähig sind.  

 



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